Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Biogärtnerei Neubauer und dem Besteller oder der Bestellerin – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Spezielle Abmachungen zwischen dem Besteller, der Bestellerin und der Biogärtnerei Neubauer sind möglich, es gilt jedoch in jedem Fall die schriftliche Form.
Garantie / Widerrufsrecht
Die Biogärtnerei Neubauer setzt alles daran, seiner Kundschaft gesunde Pflanzen und Qualitätsprodukte zu liefern.
Alle gelieferten Pflanzen sind aus biologischer Anzucht und sind Bio Suisse zertifiziert. Ebenso liefern wir ihnen ausschliesslich Pflanzenpflegeprodukte die im biologischen Anbau zugelassen sind.
Unsere Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen kann aber nicht übernommen werden, da dies ausserhalb unseres Einflusses liegt.
In der Gärtnerei unterstützen uns Nützlinge in der Anzucht beim Erhalt des natürlichen Gleichgewichtes. Es kann darum vorkommen das Nützlinge und vereinzelt auch Schädlinge auf den Pflanzen vorkommen. In der Regel beeinträchtigen sie aber das Gedeihen der Pflanzen nicht.
Biogärtnerei Neubauer ist dafür bedacht, dass die Bezeichnung der Pflanzen und die Angaben zu den Artikeln korrekt sind. Beachten Sie bitte, dass Abweichungen von der Abbildung, Farbe und Form gerade bei Pflanzen möglich sind und in der Natur der Sache liegen.
Ebenso wenig kommen wir für Schäden oder terminliche Verzögerungen auf, welche durch die Post entstehen. Hingegen wird zum Zeitpunkt der Auslieferung Gewähr geboten, für wüchsige und gesunde Pflanzen.
Ein Widerrufsrecht für abgeschlossene Bestellungen besteht nicht.
Beanstandungen
Falls Sie mit der Bestellung nicht zufrieden sind, dann setzen Sie sich unmittelbar nach dem Erhalt der Waren, spätestens jedoch nach 2 Tagen, mit uns in Verbindung:
Ersatz wird geleistet, wenn ein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze beeinträchtigt. Der Kunde hat nachzuweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war.
Die Garantie gilt höchstens bis zum Rechnungswert.
Rückmeldungen und Beanstandungen bitte an:
info@neubauer.ch oder 071 648 13 32. Wir werden die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit lösen.
Lieferung und Versandkosten
Die Lieferung erfolgt bei Verfügbarkeit der Pflanzen und entsprechend der Pflanzzeit oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Auf Wunsch wird der Versandtermin 5 Tage im Voraus per E‑Mail bekanntgegeben. In der Regel wird die Ware durch die Post direkt vor die Haustür geliefert. Die im Warenkorb angegebenen Versandkosten gelten für alle Ortschaften in der Schweiz, die regulär auf der Strasse erreichbar sind. Anschlussfrachten mit Bergbahnen etc., sind nicht inbegriffen.
Teillieferungen
Generell werden aus Kostengründen keine Teillieferungen gemacht. Von Kunden gewünschte Teillieferungen sind kostenpflichtig mit Fr. 9.80.
AUSNAHME: Sommergemüsesetzlinge werden nur in einem begrenzten Zeitfenster versandt als Spezialpakete und Teillieferungen mit Versandkosten von Fr. 9.80.
Es werden keine Pflanzen ins Ausland versandt.
Fälligkeit und Zahlung
Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Gleichzeitig beim Bestellen im Internet bezahlen Sie mit Kreditkarte oder Twint.
- Für registrierte Kunden steht die Zahlungsart Rechnung zur Verfügung. Die Rechnung erhalten Sie samt Einzahlungsschein mit der bestellten Ware. Der Kaufpreis wird mit Auslieferung innert 10 Tagen fällig. Bei dieser Zahlungsart behalten wir uns eine Bonitätsprüfung vor.
Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist innert der angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9%. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung so lange zu verweigern, bis die gesamte, noch ausstehende Forderung beglichen ist. Bei Zahlungsverzug folgt als 1. Schritt eine Zahlungserinnerung. Danach wird das Inkasso an die Creditreform Egeli St. Gallen übertragen. Für die erste Mahnung werden Fr. 15.– für jede weitere Mahnung Fr. 20.– erhoben. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen Fr. 60.– bis zu einer Forderungshöhe von 50 bis FH 50’000.–. Ab FH 50’000.– betragen sie 5.5% der Forderung.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Neubauer GmbH
Lenzenhausstrasse 9
CH-8586 Erlen
Schweiz